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Irland: Drogen vorübergehend legal

In Irland gibt es eben noch ehrliche Leute: Weil sie nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden war, erklärten drei Richter eine Verordnung bezüglich des Verbotes von 4-Methylethcathinon für ungültig. Bis heute (also Mittwoch, 11. März) Mitternacht noch fallen 4-MEC, Ecstasy, Ketamin, Pilze und weitere Drogen nicht mehr unter die verbotenen Substanzen. Dann aber soll ein Notgesetzgebung dem Spaß ein Ende machen.

Ausgenommen von der kurzen Free-Drugs-Phase sind allerdings Cannabis, Heroin und Kokain. Auch Import, Export und Verkauf von sämtlichen Drogen ist weiterhin strafbar. Das hat der irische Gesundheitsminister Leo Varadkar gegenüber The Journal erklärt.

In Deutschland ist, wie auf der Homepage der Bundeszentrale für politische Bildung aufgeführt wird, „der Anbau, die Herstellung, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, das Verschreiben, Verabreichen und Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch, die Abgabe, das In-Verkehr-Bringen, das Handeltreiben, auch der nicht der Bereicherung dienende Umsatz und ebenfalls der bloße Besitz von Betäubungsmitteln“ strikt verboten. Wer sich über den §29, Betäubungsmittelgesetz (BtMG) hinwegsetzt, muss mit Freiheitsstrafen rechnen.

Die aktuelle Debatte über die Legalisierung von Cannabis führt zur Spaltung der Bevölkerung und Politik – während sich die Union heftig gegen einen lockereren Umgang mit Gras wehrt, haben die Grünen vor kurzem einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der den Besitz und Anbau nicht mehr unter Strafe stellen würde.

 

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Bildquelle: Daniel Depix unter CC BY 2.0