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18 Fragen, 18 Antworten: Was darf und was muss ich in einer Polizei-Kontrolle?

Von Anna Lucie Herrnböck und Veronica Dittrich

Das Wochenende steht vor der Tür und endlich kannst du dich wieder ins Nachtleben stürzen. Bier, der liebste Gin, hochprozentiger Wodka und ein kultivierter Rotwein gehen runter wie nichts. Nach einer großen Nacht musst du dich aber leider irgendwann auch immer wieder auf den Heimweg machen. Egal ob gesittet um kurz nach Mitternacht, super gut drauf um drei oder komplett fertig mit der Welt nach der Afterhour.

Dein Freund und Helfer?

Der wacklige Gang vorbildlich mit den Öffentlichen oder dem Fahrrad verläuft hier aber auch nicht immer ganz problemlos. Mürrische Security hat dich beim Feiern schon genervt, auf Polizeikontrollen hast du hier mit Sehnsucht auf dein kuscheliges Bett eher wenig Bock. Trotzdem darfst du auch angehalten werden, wenn du nicht mit dem Auto unterwegs bist. Und was dann? Hast du ordentlich gesoffen, hast du Drogen genommen, hast du Pfefferspray dabei? All das kannst du gefragt werden. Eigentlich willst du den Polizisten gar nicht erzählen, wie sehr du deine Prinzipien heute wieder über den Haufen geschmissen hast.

Doch darf man das überhaupt? Wie geht es weiter, wenn du genau weißt, dass du für eine nächtliche Fahrt eindeutig zu viel intus hast? Wäre es hier nicht schlauer, einfach gar nichts zu sagen? Und hat der Polizist das Recht, deiner Freundin in die Tasche oder unters Top auf der Suche nach Illegalem zu schauen?

Wir haben uns sowohl mit einem bayerischen Polizisten, als auch mit einer Juristin unterhalten – und informieren dich jetzt über deine Rechte bei der Polizeikontrolle. Am Schluss hat uns die Polizei persönlich einen Tipp gegeben, wie wir die nächste Begegnung mit der deutschen Exekutive perfekt meistern.

Hier unsere 18 Fragen – und die 18 Antworten:

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    Darf die Polizei mich auf der Straße kontrollieren?

    Ja. Ein bloßer so genannter Anfangsverdacht reicht aus, um eine Personenkontrolle durchzuführen. Dabei muss der Befragte jedoch nicht mehr preisgeben als die Informationen, die auf dem Personalausweis stehen.