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Streamen ist ab jetzt wirklich illegal – also, so irgendwie halt

Jetzt mal ehrlich: Wo schaust du deine ganzen Serien und Filme, wenn du Dates zum Heimkinoabend einlädst? (Dates sind übrigens relativ, eine Packung Schokoeis zählt nämlich definitiv auch!) Auf Netflix natürlich, lautet bei den meisten wohl erst mal die Antwort. Die Betonung liegt auf erst mal, denn was, wenn du unfassbar Bock darauf hast, Game of Thrones zu schauen? Denn – wie wir alle wissen – die Rechte dafür hat in Deutschland Sky. Wer also kein stolzer Sky-Abonnent ist, der sucht in den Weiten dieses sogenannten Internets. Und findet. Uuuh, illegales Streaming also! Von wegen, Grauzone ist das, so hast du dich wahrscheinlich auch immer beruhigt –  du lädst ja nichts herunter. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht das aber in seinem neuen Urteil etwas anders: Streamen ist sehr wohl strafbar und kann verfolgt werden.

 

Du sollst nicht illegal streamen!

 

Ihr müsst jetzt aber trotzdem keine Angst haben, dass gleich ein Sondereinsatzkommando der Polizei in euer Zimmer stürmt und ihr nie erfahren werdet, ob Jon Snow stirbt oder nicht. Denn im konkreten Fall, aufgrund dessen der EuGH das Urteil gefällt hat, ging es um eine sogenannte Multimedia-Box der niederländischen Firma Filmspeler. So eine Box wird zwischen dem Internetanschluss und dem Fernseher zwischengeschaltet, sodass man dann direkt auf dem Fernsehbildschirm Serien und Filme streamen kann. Das ist an sich noch kein Problem, Filmspeler hatte aber auf seinem Gerät spezielle Add-Ons installiert, mit denen man direkt auf Seiten zugreifen konnte, auf denen illegal hochgeladenes Filmmaterial verfügbar war. Das Gericht entschied, dass allein mit dem Verkauf eines solchen Geräts die Urheberrechte verletzt werden. „Ermöglicht ein am Fernseher angeschlossener Mediaplayer das problemlose Ansehen von im Internet illegal angebotenen Filmen, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar“, fasst es Die Welt zusammen.

 

Besser einen legalen Anbieter wählen

 

Solltest du also nicht gerade mit einer Multimedia-Box von Filmspeler auf deine Lieblingsserie zugreifen, musst du dir wohl trotzdem keine Gedanken über eine mögliche strafrechtliche Verfolgung machen. Dennoch: legal ist immer besser. Es heißt nicht umsonst Netflix & Chill und nicht Kinox & Chill!

 

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Titelbild: Steinar Engeland/Unsplash unter CC0 Lizenz