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Private Kameras, staatliche Kameras – über die Grenzen der Überwachung

Von Melanie Wolfmeier 

Ein Mann aus Tschechien hat ein Problem. Mehrmals wurden die Fenster seines Hauses eingeworfen. Um sich gegen die unbekannten Steinschleuderer zu wehren, hat der Hausbesitzer eine Videokamera angebracht. Er hat die Täter so auf Band bekommen und das Material der Polizei übergeben. Und was ist passiert? Nichts. Und warum? Weil er laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs den Datenschutz der Personen verletzt hat.

Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention läuft unter dem Titel „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“ und garantiert das Recht auf Datenschutz. Da der Mann aus Tschechien die Täter auf der Straße stehend – also in einem öffentlichen Bereich – gefilmt hatte, hat er diese Vorschriften missachtet. Durch die Bilder konnte nämlich die Identität der Personen festgestellt werden, wodurch an der Privatsphärengeschichte herumgekratzt wird. Um das Material an die Polizei weitergeben zu dürfen, hätte der Mann überhaupt erst die Einwilligung der Täter gebraucht – recht unwahrscheinlich, dass sie dazu ihr „Okay“ gegeben hätten. So musste er zusätzlich zu den Reparaturkosten der Fensterscheiben noch Geld blechen, weil er für die Straftat auf illegalem Weg Beweise gesammelt hat.

2013 waren es laut der Süddeutschen Zeitung allein in Bayern 17.000 Kameras, die der Garantie der öffentlichen Sicherheit dienen sollen. Das geschlossene Videoüberwachungssystem in London – CCTV – läuft definitiv gegen das Europäische Recht zum Datenschutz. Trotzdem existiert es. Während also der Staat uns ungehemmt mit Adleraugen folgen darf, sind dem Mann aus unserem Nachbarland die Hände gebunden. Optimal ist das nicht. Vielleicht sollten wir alle überall und immer zuerst unterschreiben, ob und wann wir gefilmt werden wollen. Durch das vorherige Ausfüllen eines solchen Formulars hätte man den Tätern in Tschechien ganz leicht das Handwerk legen können.

 

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Bildquelle: nolifebeforecoffee unter CC BY 2.0