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Die erste eigene Wohnung beziehen!

Manche machen es bereits mit 18 Jahren, andere lassen sich bis zur Hochzeit Zeit. So oder so die erste eigene Wohnung ist in jedem Fall ein spannendes Abenteuer. Selbstständigkeit wird ab jetzt groß geschrieben. Nun heißt es, sich selbst um alles kümmern und das beginnt mit der Wohnungssuche und dem Unterschreiben des Mietvertrags und endet beim Führen des eigenen Haushalts. Was gilt es für ein selbstständiges Leben zu beachten?

Wer bislang bei seinen Eltern in einem sogenannten Jugendzimmer gewohnt hat, wird sicherlich kaum Möbel und noch weniger Utensilien fürs Bad oder für die Küche besitzen. Daher müssen viele Dinge für die erste Wohnung angeschafft werden:

 

Checkliste für die Wohnungseinrichtung

* Bett, inkl. Matratze und Lattenrost
* Kleiderschrank
* Nachtschränkchen
* Evtl. Kommode
* Bettwäsche und –laken
* Vorhänge oder Rollos zum Verdunkeln + als Sichtschutz
* Couch
* Wohnzimmertisch
* Schrank, Highboard oder TV-Schrank
* Badezimmermöbel (Waschbeckenunterschrank, Spiegelschrank oder Hochschrank + Spiegel)
* Handtuchhalter
* Klobürste
* Toilettenpapierhalter
* Hand- und Duschtücher
* Seifenspender
* Esstisch
* Ausreichend Stühle
* Küchenmöbel, falls keine Küche in der Mietswohnung vorhanden ist
* Arbeitsplatte
* Spüle
* E-Geräte (Herd oder Kochfeld + Backofen)
* Kühlschrank/ Kühl-Gefrier-Kombination
* Evtl. Mikrowelle
* Töpfe
* Pfannen
* Kochutensilien (Pfannenwender, Kochlöffel, etc.)
* Kaffeemaschine
* Wasserkocher oder Wasserkessel für den Herd
* Gläser
* Tassen
* Teller (verschiedene Varianten)
* Schüsseln aus Glas, Metall und Plastik in verschiedenen Größen
* Besteck
* Küchenmesser
* Schneidbretter
* Garderobe oder Kleiderhaken
* Großer Spiegel
* Evtl. Schuhregal /-schrank
* Leuchten für die einzelnen Zimmer
* Waschmaschine
* Evtl. Wäschetrockner
* Wäscheständer
Hinzu kommen weitere wichtige Dinge zum Beispiel zum Kochen, Abwaschen und Putzen sowie für andere Aufgaben im Haushalt. Diese reichen von den Reinigungsmitteln bis hin zu den entsprechenden Utensilien (z.B. Putzeimer, Lappen, etc.). Zudem benötigt jeder bestimmte Dinge, um sich in den eigenen vier Wänden wohlzufühlen wie beispielsweise Teppiche, Kissen und weitere Wohntextilien oder Dekoration.

 

Tipps für die Budgetplanung

 

In der Regel ist für die erste eigene Wohnung wenig Geld vorhanden. Schließlich erhalten Azubis im Durchschnitt 766 Euro pro Monat im ersten Ausbildungsjahr (Beispiel Kaufmann/-frau Groß- und Außenhandel). Andere wie beispielsweise im Friseurhandwerk werden sogar noch geringer vergütet. Bei der tariflichen Ausbildungsvergütung haben 2015 in Westdeutschland 9% der Auszubildenden weniger als 650 €, 28% über 950 € und 63% zwischen 650 und 950 € bekommen. (Zahlen für Ostdeutschland: über 950 € – 16%; unter 650 € – 31%; zwischen 650 und 950 € – 53%). Große Sprünge sind daher bei der Finanzierung der ersten eigenen Wohnung nicht möglich.

*Je kleiner eine Wohnung ist, desto weniger Möbel werden gebraucht. Man kann damit sowohl bei der Miete als auch bei der Einrichtung sparen.
*Inzwischen bieten viele Online-Shops günstige Möbel in guter Qualität. Die Lieferung erfolgt oftmals versandkostenfrei und mit Gratis-Versicherung (hier gesehen).
*Flohmärkte, Kleinanzeigen oder soziale Plattformen sind ebenfalls Möglichkeiten, um die Wohnungseinrichtung kostengünstig zu erwerben.
*Selber machen bedeutet eine hohe Kostenersparnis. Daher ist es ratsam, selbst die Wände zu streichen, den Boden zu verlegen oder zu tapezieren.
*Wer mit seinem Partner oder seiner Partnerin zusammen zieht oder sich für eine WG entscheidet, kann sich die Kosten für notwendige Anschaffungen teilen. Zudem bietet dies den Vorteil, dass der eine beispielsweise einen Fernseher mitbringt, während der andere schon einen Garderobenschrank besitzt.
*Geburtstage und weitere Anlässe wie Weihnachten und Ostern sind gute Gelegenheiten, um sich Gutscheine für Möbelgeschäfte oder Einrichtungsgegenstände für die Wohnung zu wünschen. Wer bereits mit dem Ausbildungsbeginn zu Hause ausziehen muss oder will, sollte wissen, dass Minderjährige noch nicht voll geschäftsfähig sind. Für Vertragsabschlüsse mit dem Vermieter, Stromversorger oder Telefonanbieter müssen die Eltern ihr Einverständnis geben oder den Vertrag selbst unterschreiben.

 

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Bildquelle: Monkey Business Images/Shutterstock